LackRaum - Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Nach welchen Standarts wird gearbeitet ?
Die Veredlung bzw. Erstellung von Oberflächen wird sachgemäß nach DIN 68861 ausgeführt.Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.
LackRaum FAQ
Was ist Bestandteil des Angebots ?
Die von uns auf Ihre Maßgabe hin erstellten Preise sind als Einheitspreise zu verstehen und werden bei Vertragsabschluss und nach genauerem Aufmaß verbindlich festgelegt.Sämtliche Leistungen verstehen sich ohne Anlieferung des Materials sowie ohne Lieferung der fertig gestellten Oberflächen. Wir behalten uns vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten nach Angebotserstellung die Preise auf Grund von gestiegenen Material- und Lohnkostenzu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des Angebotspreises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Grundsätzlich kommt bei Vertragsabschluss ein Werkliefervertrag nachgeltendem Kaufrecht zustande.
Die von uns auf Ihre Maßgabe hin erstellten Preise sind als Einheitspreise zu verstehen und werden bei Vertragsabschluss und nach genauerem Aufmaß verbindlich festgelegt.Sämtliche Leistungen verstehen sich ohne Anlieferung des Materials sowie ohne Lieferung der fertig gestellten Oberflächen. Wir behalten uns vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten nach Angebotserstellung die Preise auf Grund von gestiegenen Material- und Lohnkostenzu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des Angebotspreises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Grundsätzlich kommt bei Vertragsabschluss ein Werkliefervertrag nachgeltendem Kaufrecht zustande.
Welche Lieferzeiten bestehen ?
Ein vereinbarter Fertigstellungstermin ist im Auftragsschreiben festzuhalten. Die von uns im Angebot angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, soweit ihreVerbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Lieferfrist beginnt mit der Anlieferung der zu bearbeitenden Teile. Sie gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf eine Versandbereitschaft der fertigen Teile angezeigt wird. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen im Falle von höherer Gewalt sowie bei Problemen in der Beschaffung des benötigten Materials, soweit solche Hindernisse die Vertragserfüllung beeinflussen. Schadenersatzansprüche wegen eines Lieferverzuges können nicht bzw. nur bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden.
Ein vereinbarter Fertigstellungstermin ist im Auftragsschreiben festzuhalten. Die von uns im Angebot angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, soweit ihreVerbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Lieferfrist beginnt mit der Anlieferung der zu bearbeitenden Teile. Sie gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf eine Versandbereitschaft der fertigen Teile angezeigt wird. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen im Falle von höherer Gewalt sowie bei Problemen in der Beschaffung des benötigten Materials, soweit solche Hindernisse die Vertragserfüllung beeinflussen. Schadenersatzansprüche wegen eines Lieferverzuges können nicht bzw. nur bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden.
Wie soll das Material beschaffen sein ?
Grundsätzlich müssen alle zu bearbeitenden Teile lackierfähig sein. Die Teile müssen unbehandelt, trocken, staub- und fettfrei sein. Bei rohen Hölzern ist ein abgestufter Holzschliff (120er / 150er / 180er Körnung) erforderlich. MDF sollte an den zu lackierenden Flächen mit einer Grundierfolie, an den Kanten mit einer Grundierkante beschichtet sein. Bereits mit Grundierfolie beschichtete Teile müssen ebenfalls mit einem abgestuften Holzschliff (180er- 240er Körnung) vorbehandelt sein. Selbst grundierte Oberflächen können von uns nicht,bzw. nur ohne Gewährleistung weiterbearbeitet werden. Eine Grundierung von unbehandelten MDF sowie die Vorbehandlung der zu lackierenden Teile ist nach Anfrage und gegen einen Aufpreis möglich.
Grundsätzlich müssen alle zu bearbeitenden Teile lackierfähig sein. Die Teile müssen unbehandelt, trocken, staub- und fettfrei sein. Bei rohen Hölzern ist ein abgestufter Holzschliff (120er / 150er / 180er Körnung) erforderlich. MDF sollte an den zu lackierenden Flächen mit einer Grundierfolie, an den Kanten mit einer Grundierkante beschichtet sein. Bereits mit Grundierfolie beschichtete Teile müssen ebenfalls mit einem abgestuften Holzschliff (180er- 240er Körnung) vorbehandelt sein. Selbst grundierte Oberflächen können von uns nicht,bzw. nur ohne Gewährleistung weiterbearbeitet werden. Eine Grundierung von unbehandelten MDF sowie die Vorbehandlung der zu lackierenden Teile ist nach Anfrage und gegen einen Aufpreis möglich.